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Vereinssatzung 1 Name, Sitz Der Verein führt den Namen FC Lupine Weseke e. V. Der Verein hat seinen Sitz in Borken-Weseke. 2 Zweck des Vereins Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung von Sport und Jugend. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen sowie durch Betreuung und Unterweisung einer Jugendsportmamschaft. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mitteldes Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgebende dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuer-begünstigter Zwecke ist das Vereinsvermögen zu ausschließlich steuer-begünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vereinsvermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts herbeigeführt werden. 3 Eintritt von Mitgliedern Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die den Vereinszweck bejaht. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. Eine etwaige Ablehnung braucht nicht begründet zu werden. 4 Austritt von Mitgliedern Ein Mitglied kann jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstandes aus dem Verein austreten. 5 Ausschluß von Mitgliedern Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt. Über den Ausschluß beschließt die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen. 6 Mitgliedsbeitrag Der zu zahlende Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliedsversammlung durch Beschluß festgesetzt. 7 Vorstand Der Vorstand besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand und bis zu 3 weiteren Mitgliedern (Beisitzer). Der geschäftsführende Vorstand, der gleichzeitig Vorstand gem. 26 BGB ist, besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt; er bleibt jedoch auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt. Jeweils zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes gemeinsam vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. 8 Mitgliederversammlung Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn dies im Interesses des Vereins erforderlich ist oder wenn die Einberufung einer derartigen Versammlung von einem Fünftel der Mitglieder schriftlich dem Vorstand unter Angabe der Gründe verlangt wird. Mitgliederversammlungen werden vom geschäftsführenden Vorstand durch einfachen Brief unter Mitteilung der Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen einberufen. Die Mitgliederversammlung wird vom Ersten Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom Zweiten Vorsitzenden geleitet. Ist auch dieser verhindert, wählt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter. Die Mitgliederversammlung kann die vom Vorstand festgelegte Tages-ordnung ändern oder ergänzen. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefaßt. Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen. Zum Ausschluß von Mitgliedern und zu Satzungs-änderungen ist eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen erforderlich. Abgestimmt wird durch Handzeichen, sofern nicht die Mitgliederversammlung schriftliche Abstimmung beschließt. Über die gefaßten Beschlüsse ist unter Angabe des Ortes und der Zeit der Versammlung sowie des Abstimmungsergebnisses ein Protokoll zu fertigen und vom Schriftführer zu unterzeichnen. Borken Weseke, den 06.04.1998 Satzungsänderung durch die Generalversammlung Denn um dauerhaft eine Gemeinnützigkeit vom Finanzamt zu bekommen, müssen wir einen anderen Verein o.ä. im 2 Absatz 4 benennen. Die Satzungsänderung im 2 (Zweck des Vereins ) Absatz 4 wurde von den anwesenden Mitgliedern einstimmig mit 47 Ja-Stimmen angenommen und positiv begrüßt. Der FC Lupine Weseke e. V. hat somit beschlossen, das: Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins (FC Lupine Weseke e. V.) das Vereinsvermögen an den "Verein zur Förderung krebskranker Kinder Münster e. V.", Davensberger Str. 7, 48163 Münster übergeht. Weseke im November 2000 Uwe Hollad ( Schriftführer)
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